FAQ & AGB's

Trainigseinheit

Grundsätzlich werden 60 min für eine Traingseinheit geplant.

Je nach Kindesalter können auch 30 min gebucht werden.
Bereits leicht aufgewärmte Pferde sind erwünscht. Preise reduzieren sich demnach um die Hälfte.

Versicherung

Die Einheiten sind Haftpflichtversichert:

- inklusive Schäden an einem Berittpferd - auch Fütterungsschäden -, welches zum Schadenzeitpunkt vom Bereiter in Beritt war, in vereinbarter Höhe
- inklusive Schlüsselverlust

Faszientherapie

Die Behandlung des Pferdes ist immer abhängig von der Konzentrationsfähigkeit des Pferdes und variiert daher zwischen 45 und 90 min. 

Dabei wird der Besitzer in die Übungen eingeschult, sodass er diese selbstständig durchführen kann. Idealerweise werden die Übungen alle zwei Tage durchgeführt, in Absprache mit mir. 

Angebotene Leistungen

Reitunterricht (Reitweisen und Rasseoffen), Sitzschulung, Beritt, Geländetraining, Schrecktraining, Bodenarbeit, Verladetraining, Turniervorbereitung, Turnierbegleitung, Urlaubsvertretung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen Reitsport Annika Feldmann und dem Reitschüler – im Falle von dessen Minderjährigkeit, mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen und Reitunterricht gemäß meinem Leistungsangebot.

Unter Reitschüler verstehe ich diejenige Person, welche das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar selbst wahrnimmt. Für den Fall, dass die Person das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, umfasst die Begrifflichkeit Reitschüler zugleich auch eine Begleitperson.

In den AGB's wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.
 

§ 2 Vertragsgegenstand und –durchführung

(1) Reitsport Annika Feldmann hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen ab einem Alter von 6 Jahren das Reithobby näher zu bringen. Hierbei kann der Reitschüler zwischen folgenden Dienstleistungen wählen:

 

a)    Einzelunterricht

Den Konzentrationsfähigkeiten und körperlichen Möglichkeiten des Reitschülers angepasst, findet diese Reitstunde für die Dauer von:

60 Minuten

Oder

30 Minuten statt. In Ausnahmefällen (Frost, Sturm, unerträgliche Hitze) wird nach Absprache auf ausweichende Aktivitäten, wie Bodenarbeit oder Faszientherapie gewechselt. Reitschüler die bei der Vor- und Nachbereitung der Pferde unterstützt werden sollten, wird die Reitstunde auf 30 min verkürzt und jeweils 15 min vor und nach der Reitstunde die Verpflegung und Ausstattung des Pferdes mit Reitequipment betreut.

Die Dauer des Einzelunterrichtes gestaltet sich demnach optional nach dem Wunsch des Reitschülers. In dieser Form des Unterrichts lernt der Reitschüler:

  • Sich spielerisch und motorisch auf die Bewegungen seines Pferdes einzulassen, sowie auf sein Körpergefühl zu hören, um dementsprechend seine Muskulatur einzusetzen und zu trainieren. Der Reitschüler kann in Absprache mit mir seine Reitstunde individuell selbst bestimmen. Ob hierbei der Schwerpunkt auf dem Reiten oder dem Lernen über die Pflege und Versorgung des Pferdes liegt, richtet sich grundsätzlich nach der physischen und psychischen Tagesform des Reitschülers. Mein Ziel ist es, dem Reitschüler die Möglichkeit einzuräumen, dass er in seinem eigenen Tempo lernt und hierdurch in die Lage versetzt wird, möglichst viele Fragen rund um das Thema Pferd verstehen und eigenständig beantworten zu können. Zum Erreichen dieses Ziels ist es erforderlich, dass die Eltern oder Begleitpersonen lediglich eine zuschauende Rolle übernehmen. Ich will dem Reitschüler den Raum für Selbstständigkeit und selbstständiges Lernen lassen.
  • Als Einstieg und zum gegenseitigen Kennenlernen empfiehlt sich vor allem bei Erwachsene Einzelunterricht.

 

b)   Einzelunterricht als 10er Bonuskarte

Einzelunterricht kann auch im Rahmen einer Bonuskarte in Anspruch genommen werden. Das Vorgehen und die Inhalte entsprechen dem Einzelunterricht. Es ist möglich zwischen 

  • 30 Minuten 
  • und 60min

                        zu wählen.

Die Bonuskarte enthält den Karteninhaber, sowie 11 Felder, auf denen der ich nach jeder erteilten Unterrichtseinheit mit meinem Kürzel: "AF" unterschreibe. Nach beenden der 10 Einheiten steht dem Reitschüler eine 11. Einheit gratis zu, welche auf dem enthaltenen Stern abgezeichnet wird. Die Bonuskarte wird im Voraus zum Preis von 10 Einheiten bezahlt. 

c)   Gruppenunterricht

Altersgruppe: 16 bis 99 Jahre

Voraussetzungen für Reitschüler dieser Gruppe:

  • keinerlei Berührungsängste am Pferd
  • Wissensdurst und Motivation zum Selbststudium daheim
  • Teamfähigkeit
  • das Pferdewohl steht vor den Reiterinteressen
  • Ehrgeiz, Disziplin und Mut
  • selbstständiges Reiten und bewältigen von zuvor durchgeführten und besprochenen Aufgaben

In einer Gruppe von 2-3 Reitschülern möchte ich ambitionierten Reitern die Möglichkeit geben, auf gleichem Niveau mit anderen zu lernen und ihr Wissen zu vertiefen, Kenntnislücken zu schließen und eine Vorbildfunktion für die anderen Reitschüler einzunehmen. Die Gruppenstunden werden normalerweise 60 Minuten lang geritten, nachdem sie ihre Pferde selbstständig fertig gemacht haben und zur Startuhrzeit auf dem Reitplatz oder Reithalle stehen. Zur Vorbereitung dürfen die Reiter bis zu 15min vor der Reitstunde ihre Pferde selbstständig warm reiten.

Reitschüler über 16 Jahre dürfen das nach Abgabe der Einverständniserklärung (Downloadbereich) auch ohne eine Begleitperson.

Gruppenziele sind es die Reitlehrerin besser zu verstehen, den Reitersitz weiter zu stabilisieren, am korrekten Reiten der Pferde bewusst mitzuwirken, sich auf Prüfungen, Reitabzeichen und optional auf Turnierteilnahmen optimal vorbereitet zu fühlen.

(2) Die Reitstunden finden ausschließlich und bei jedem Wetter statt, sofern eine Reithalle vorhanden ist. Es wird bevorzugt unter freiem Himmel unterrichtet. Bei sehr trockenen Reitplatzbedingungen wird die Reitstunde in der Reithalle abgehalten oder nach Absprache, alternatives Programm durchgeführt.

(3) Ich verpflichte mich gegenüber dem Reitschüler, ihm für die Dauer des durch ihn gebuchten Leistungsangebotes, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gemäß §2 a) bis c) dieser AGB bereitzustellen.

 

§ 3 Preise für die Leistungsangebote/Rabattierungen

(1) Meine Leistungen biete ich dem Reitschüler zu den Preisen an, die auf der Webseite entnommen werden können.

(2) Inhaber einer 10er Bonuskarte erhalten insgesamt 11 Reitstunden zum Preis von 10 Reitstunden. Die Gesamtsumme dieser 10 Reitstunden sind im Voraus zu entrichten.

(3) Im Rahmen der “Kunden werben Kunden Programms” erhält ein Bestandskunde 10€ Rabatt für die nächste Einheit. Neukunden sind alle, die bisher noch keine Einheiten bei mir erhalten haben und durch Empfehlung durch einen anderen Kunden aufmerksam gemacht wurden.

(4) Geschenkgutscheine mit individuell gewünschtem Wert können ausgestellt werden und gelten ausschließlich für die Einlösung bei Reitsport Annika Feldmann. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist ausgeschlossen, 

 

§ 4 Vertragsschluss/Widerruf

Reitsport Annika Feldmann vergibt Reitstunden nach Termin. Die Buchung der Termine ist verbindlich und erfolgt persönlich oder per Whats App. 

Bei der Buchung kann der Reitschüler zwischen den §2 a) bis c) und aufgeführten Leistungsangeboten auswählen.

Der Widerruf ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin durch beide Seiten möglich. Bei zu kurzfristiger Absage, bei weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung

(3) Dem Reitschüler steht ein Sonderkündigungsrecht zu,

a)      mit sofortiger Wirkung, sofern der Reitschüler den Nachweis einer ärztlich bescheinigten Krankheit erbringt, die eine Nichtausführung des Reitunterrichts zur Folge hat. Es entstehen keine Kosten für bereits vereinbarte Termine die innerhalb der nächsten 24 Stunden, nach der Überreichung der Krankmeldung, gebucht wurden.

 c)  mit sofortiger Wirkung, zu dem Tag, an dem die AGB inhaltlich maßgeblich für den Kunden ändern und der Reitschüler innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung der Änderung den Vertrag kündigt. Erfolgt keine Kündigung in vorgenannter Frist, gilt die Zustimmung des Reitschülers zur Änderung der AGB als erteilt und der Vertrag besteht auf Grundlage der geänderten AGB fort.

 

§ 6 Verhinderung der Durchführung des Reitunterrichts

 (1)  Eine Verhinderung meinerseits tritt nur in mindestens 2 Wochen im Voraus angekündigten Betriebsruhen. 

Überdies sind einzelfallbezogene Verhinderungen möglich, welche dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden. Es fallen keine Kosten für den Kunden an. Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (bspw. wegen Hitze, Sturm, Regen, Schneefall, etc.) werden die Reitstunden bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang mit alternativem Programm ausgeglichen oder nach Absprache verschoben.

(2) Eine Verhinderung seitens des Reitschülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Der Reitschüler ist jedoch berechtigt, in seinem Namen, eine Vertretung zur Reitstunde zu organisieren, wenn ich durch den Reitschüler über die Verhinderung mindestens 12 Stunden im Voraus informiert wurde.

 

§ 7 Auskunftspflicht des Reitschülers

 (1)    Der Reitschüler ist verpflichtet, vor der Durchführung des Reitunterrichts seinerseits bestehende Krankheiten, Allergien sowie körperliche und/oder geistige Behinderungen mitzuteilen, welche die Durchführung des Reitunterrichts beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Heuschnupfen, Tierhaarallergie, Diabetes, Asthma, etc.

(2) Sollten sich die für Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogene Daten des Reitschülers ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist mir die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3)  Ich versichere einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.

 

§ 8 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung

 (1)  Die Inanspruchnahme der Leistungsangebote, insbesondere die Teilnahme am Reitunterricht, erfolgen durch den Reitschüler auf eigene Gefahr. Das Vorhalten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung durch den Reitschüler ist für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme meiner Leistungen zwingend erforderlich. Der Nachweis hierüber ist mir, auf Aufforderung hin, umgehend zu erbringen.

(2)  Der Reitschüler ist verpflichtet, die für die Durchführung des Leistungsangebots angemessene und ordnungsgemäße Bekleidung zu tragen, welche eng am Körper anliegt. Das Tragen von Röcken und Kleidern ist untersagt.

(3)  Das Tragen folgender Kleidungsstücke während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung ist durch den Reitschüler zwingend erforderlich:

a)   Reithelm:

Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Reithelmes ist verpflichtend. Erfüllt der Reithelm nicht oder nicht mehr die sicherheitsrelevanten Vorgaben (bspw. unsicherer Halt, Beschädigung nach einem Sturz), so ist er umgehend durch einen geeigneten Reithelm auszutauschen.

 b)   Schuhwerk:

Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Schuhwerks ist ebenfalls verpflichtend. Schuhwerk sollte ausdrücklich über die Knöchel des Reitschülers verlaufen und mit rutschfesten jedoch nicht mit grobem Profil ausgestattet sein (Gefahr des Steckenbleibens im Steigbügel). Das Tragen von Ballerinas, Sandalen, Badelatschen oder ähnlichem losen Schuhwerk ist untersagt.

 c)   Handschuhe:

Das Tragen von für den Reitschülern geeigneten Reithandschuhen ist ebenfalls verpflichtend.

 (4)  Erscheint der Reitschüler ohne die in § 8 (2) aufgeführten Kleidungsstücke und/oder weisen diese Kleidungsstücke des Reitschülers einen für die Durchführung der Leistung ungeeigneten Zustand auf, so darf ich, wenn in angemessener Zeit durch den Reitschüler kein geeigneter Ersatz beschafft werden kann, den Reitschüler von der Durchführung der Leistung ausschließen. Die für die gebuchte Leistung angefallenen Kosten werden auch in diesem Fall fällig und sind durch den Reitschüler an mich zu leisten. Eine Erstattung erfolgt nicht.

 (5)  Das Tragen von Schmuck (bspw. Ringe, Armbänder/-reife, Hals-, Fuß- und Armketten, Ohrringe, etc.) ist dem Reitschüler während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung untersagt.

 (6)  Der Reitschüler ist aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenverhütung verpflichtet, während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung lange Haare zu einem Zopf zusammenzubinden.

 (7)  Das anwesende Personal und insbesondere der Reitlehrer sind dazu berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist stets zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen führt dies zum Abbruch des Reitunterrichts.

(8)  Der Reitschüler steht während der Durchführung seines gebuchten Reitunterrichts, entsprechend der unter § 2 dieser AGB jeweilig aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Hiervon nicht umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach der Reitstunde. 

(9)  Reitschülern, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befinden sich nur während der vertraglich festgelegten Schulungszeit in Obhut des Reitlehrers und müssen sich aus diesem Grund darüber hinaus gehend, in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden. Außerhalb der festgelegten Schulzeit, wird von mir keine Haftung übernommen. Aufsichtspersonen sind dazu verpflichtet sich so zu verhalten, dass der Reitunterricht nicht gestört wird. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, sich ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zuschauerbereichen aufzuhalten, zum Reitunterricht mitgebrachte Utensilien (bspw. Kinderwägen) nicht unbeaufsichtigt und gefahrträchtig abzustellen und Kinder sowie andere Schutzbefohlene zu beaufsichtigen.

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